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   BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87   

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https://dejure.org/1990,3024
BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87 (https://dejure.org/1990,3024)
BVerfG, Entscheidung vom 11.04.1990 - 2 BvR 828/87 (https://dejure.org/1990,3024)
BVerfG, Entscheidung vom 11. April 1990 - 2 BvR 828/87 (https://dejure.org/1990,3024)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Inhaberschaft eines geistlichen Amtes i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG - Zeuge Jehovas im Amt eines Betheldieners und Diakons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zivildienst - Hauptamtlicher Geistlicher - Maßgebliches Bekenntnis

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 1064
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Befreiung vom Zivildienst

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Die Pflicht, Wehrdienst und im Falle der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen Zivildienst zu leisten (Art. 12a Abs. 1 und 2 GG ), verletzt die Rechte des Pflichtigen aus Art. 24 Abs. 1 und 2 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 1987 _ 2 BvR 160/85 _, NVwZ 1987, 676 -).

    Die angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen befinden sich auch im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, sofern sie der Stellung des Beschwerdeführers als Diakon der Zeugen Jehovas keine ausschlaggebende Bedeutung für sein Freistellungsbegehren zumessen, da er dieses Amt nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts nur nebenamtlich wahrnimmt (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 1987, a.a.O.).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 25, 137 [1240]; 75, 369 [381]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Nur bei der Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Nur bei der Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Sie sind dabei nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]).
  • BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang

    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Ein solcher Aufgabenbereich ist nur dann ein geistliches Amt im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG , wenn es auf Dauer übertragen ist (vgl. BVerwGE 324, 291 [297 f.]; 61, 152 [157]; BVerwG, Urteil vom 30. November 1984, Buchholz 24248.11 § 10 ZDG Nr. 2, 5.2; BVerwG, Urteil vom 20. März 1987, Buchholz a.a.O., § 10 ZDG Nr. 4, 5.3).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
    Denn grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. BVerfGE 25, 137 [1240]; 75, 369 [381]).
  • BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09

    Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig

    Dagegen könnte schon sprechen, dass es sich hierbei nicht um ein "Wesensmerkmal" des Begriffs des Geistlichen handelt, da ansonsten der entsprechende Zusatz in § 10 ZDG, § 11 WPflG entbehrlich wäre (zu den sich aus dem "hauptamtlich" ergebenden zusätzlichen Anforderungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676, und vom 11. April 1990 - 2 BvR 828/87, NVwZ 1990, 1064).
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